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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Kündigung des Vertrags berechnen wir nachfolgende Gebühren:
20% des Auftragbetrags bei Kündigung bis spätestens 30 Tage vor Leistungsdatum,

50% des Auftragbetrags bei Kündigung bis spätestens 10 Tage vor Leistungsdatum,

80% des Auftragbetrags bei Kündigung bis spätestens 3 Tage vor Leistungsdatum,

Leistungsdatum entspricht dem genannten Veranstaltungsdatum.

 

Vorkasse

Alle Neukunden sind verpflichtet, den vollen Betrag der Leistung im Voraus zu zahlen. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung erfolgen, oder, falls das Startdatum der Dienstleistung oder die Veranstaltung weniger als 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung liegt, sofort nach Unterzeichnung des Vertrags. Die Leistung wird erst nach vollständiger Bezahlung erbracht.

Zahlung am ersten Veranstaltungstag
Wenn eine Vorkasse aus besonderen Gründen nicht möglich ist, oder der Kunde dies wünscht, muss die vollständige Zahlung spätestens am ersten Tag der Dienstleistung oder Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall wird die Leistung erst nach vollständiger Bezahlung erbracht.

In beiden Fällen erfolgt die Leistung nur nach vollständiger Bezahlung. Bei Nichtbezahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistung zu verweigern.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.

Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

 

BEVNT behält sich vor, die im Angebot bzw. Vertrag genannten Geräte durch gleichwertige, andere Geräte auszutauschen.

 

Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in einer Mängelliste aufzufuhren. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

 

Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.
Werden Mietgegenstande verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen.

 

Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls durch ein neuwertiges Gerät zu ersetzen. Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt durchgeführt.

Eine Einweisung, in die Bedienung der geliehenen Geräte, wird von einem Mitarbeiter von BEVNT durchgeführt. Es dürfen nur Personen, die von BEVNT eingewiesen worden sind auch die Bedienung an den Geräten durchführen.

Der Mieter haftet vollständig für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
Der Vermieter BEVNT übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und
ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist BEVNT auf Verlangen nachzuweisen.

 


Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

 


Die Zahlung erfolgt zu den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

 


Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 


Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

Gebrauchtverkauf:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.

Wir schließen jegliche Sach­mangelhaftung aus. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen unserer Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.
Versendet wird explizit nur die Ware, welche auf der Rechnung abgebildetet ist.

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